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Energieberatung

Energieberatung

Die Entscheidung eines Ersatz für Ihre Heizung ist sowohl für das Klima, als auch für Ihr Portemonnaie wichtig. Mit unserer Impulsberatung werden Sie fachkundig über die verschiedenen Heiz- und Sanierungsmöglichkeiten informiert. Unsere GEAK Expertin Isabelle Menzi unterstützt und beratet Sie bei Ihrem Wunsch nach Sanierung
Energiemessung

Energiemessung

Mit Energiemessungen kann vorab berechnet werden, ob die zur Verfügung stehende Energie auch wirklich effizient genutzt wird oder wie die Nutzung optimiert werden kann, so dass Rückspeisungen bzw. Energiebezüge vermieden werden können. Mit einem optimal auf die Grösse der Photovoltaik-Anlage und den durchschnittlichen Stromverbrauch angepassten Energiemanagement kann die Eigenverbrauchsquote von 20-30% auf 50% gesteigert werden.
Beratung für Energieeinsparung - Stromsparmaßnahmen - Prüfung von Gebäudeinstallationen - Abnahmekontrollen - Beratung

Beratung für Energieeinsparung - Stromsparmaßnahmen - Prüfung von Gebäudeinstallationen - Abnahmekontrollen - Beratung

Beratung für Energieeinsparung - Stromsparmaßnahmen - Prüfung von Gebäudeinstallationen - Abnahmekontrollen - Gerätesicherheit - Periodische Elektrokontrollen - Prüfstände - Baustromverteiler Beratung für Energieeinsparung Elektrischer Sicherheitsnachweis - Periodische Kontrolle - Geräteüberprüfung - Abnahmekontrollen von Stromanlagen/ Elektroinstallationen Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen Sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind Sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen. Abnahmekontrollen NIV 734.27: Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf. Periodische Kontrollen NIV 734.27: Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft. Geräteprüfung NEV 734.26: Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel. Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern. Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 Info der Electrosuisse 3024d Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702: - Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels - Messung des Schutzleiterwiderstands - Messung des Isolationswiderstands - Messung des Ersatzableitstroms - Messung des Berührungsstroms - Messung des Schutzleiterstroms - Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht - Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling Prüfung und Kontrollintervalle Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte): Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.
Profitieren Sie von einer Energieberatung

Profitieren Sie von einer Energieberatung

Individuelle Beratung und Begleitung durch EWO Fachpersonal Beantwortung von allgemeinen Fragen rund um die Energie Ermittlung Ihres Spar- und Optimierungspotenzials Bericht mit Massnahmen zur Effizienzsteigerung Abklärungen zum Bezug von Förderbeiträgen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen Energieberatung für Unternehmen und Private Vom Einpersonenhaushalt bis zum grossen Industriebetrieb: Das Potenzial zum Energiesparen ist praktisch überall vorhanden. Deshalb bietet das EWO vielfältige Energieberatungen an. Wir begleiten und unterstützen Sie in Ihrem Bestreben, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Energieeinsatz effizienter zu gestalten. Nachfolgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über unsere Angebote und zeigt Ihnen, welche Arten von Energieberatung für Unternehmen und Private geeignet sind. Berechnen Sie ihr Energiesparpotential
Aluminium-Elektrolytkondensatoren

Aluminium-Elektrolytkondensatoren

Hochwertige Elektrolytkondensatoren von Exxelia Die Kondensatoren von Exxelia sind sehr zuverlässig und langlebig. Die Elektrolytkondensatoren sind in diversen Ausführungen erhältlich. - radial, axial, kubisch, Print- und Schraubmontage - bis 2,2F - bis 630VDC - bis 150A Rippelstrom
Endecken Sie die Solartechnik

Endecken Sie die Solartechnik

Sonnenwärme steht das ganze Jahr über kostenlos zur Verfügung. In Verbindung mit einem modernen, sparsamen Heizsystem ist ihre Nutzung nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch äusserst komfortabel. Potential der Sonne Die Sonne liefert in der Schweiz jährlich 220-mal mehr Energie, als wir verbrauchen, und dies kostenlos. Aufgrund dessen, dass bei der Produktion von Sonnenenergie der CO2-Ausstoss nahe Null liegt, tun wir mit jeder Anlage, egal welcher Grösse, etwas Gutes für das Klima. Auch in der Schweiz ist die Zeit reif, anstatt Hoffnungen in schwindende fossile Energieträger zu setzen, den Energiewandel in grossen wie auch in vielen kleinen Schritten anzugehen. Zu denken und bedenken gilt dabei auch, dass die fossilen Energien mit immer rabiateren und oft mit menschen- und naturverachtenden Methoden aus unserer Erde abgebaut werden. Unsere Kinder und all die folgenden Generationen werden es uns danken. Solarsystem zur Warmwasserbereitung – ganz praktisch Eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung wird so ausgelegt, dass sie in den Sommermonaten in der Regel vollständig, ohne Zusatzheizung, den Warmwasserbedarf abdecken kann. In den Übergangs- und Wintermonaten wird das Warmwasser damit vorgewärmt. Das Verhältnis von genutzter Sonnenenergie zur benötigten Gesamtenergie heisst solarer Deckungsgrad. Bei Solaranlagen mit Warmwasseraufbereitung liegt er im Durchschnitt bei 60 Prozent, das heisst, 60 Prozent der Energie, die für die Warmwasserbereitung eines Jahres benötigt wird, kommt von der Sonne. System Flachkollektor Umwandlung der eintreffenden Globalstrahlung in Wärme Globalstrahlung ist die Summe der direkten sowie der diffusen Strahlung. Globalstrahlung durchdringt die Solarscheibe. Strahlung trifft auf Absorber, dieser wandelt Licht in Wärme um. Rückseite mit einer Wärmedämmung gegen Wärmeverlust isolieren. Wärmeabführung durch Glykol-Gemisch. Motivation Solartechnik Motivation Solartechnik Motivation Steigende Energiepreise Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe Umweltbelastung 1 Haushalt (4 P.) spart ca. 0,8 Tonnen CO pro Jahr Reduktion der Energiekosten ~60% des Energiebedarfs Warmwasser Sanfte Energiegewinnung Energierücklaufzeit ca. 2-3 Jahre Sonnenenergie ist unerschöpflich Energiefluss auf die Erde – 1/2h reicht aus, um den Energiebedarf von 1 Jahr der Welt zu decken. Solarenergie wird gefördert Förderprogramme von Bund und Kantone Förderprogramm
Sicherheit von Elektroinstallationen

Sicherheit von Elektroinstallationen

Um den Personen- und Sachschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, zu ändern, instand zu halten und zu kontrollieren. Durch Alterung, Abnützung oder Wettereinflüsse entstehen an elektrischen Installationen und Geräten Schäden, die nicht unbedingt sichtbar sind. Um Unfälle oder Brände zu verhindern und mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, müssen Eigentümer von Immobilien die Elektroinstallationen in festgelegten Abständen durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen lassen. Der Installations- resp. Hauseigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Bei allfälligen Personen- oder Sachschäden, verursacht durch mangelhafte Installationen, ist primär der Installationseigentümer haftbar! Der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) hat einer dazu berechtigten Unternehmung den Auftrag für die Sicherheitsprüfung und die Ausstellung eines entsprechenden Sicherheitsnachweises (SiNa) zu erteilen. In diesem Dokument bestätigt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes oder einer Eigentumswohnung den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamt-schweizerisch geregelt. Dieser Nachweis ist durch den Gebäudeeigentümer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Unternehmungen bzw. Personen (Elektroinstallateure, Elektrokontrolleure, Elektrosicherheits-berater) welche nicht an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt waren und über eine Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI) verfügen. Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen. Dieses Verzeichnis ist im Internet publiziert. Allfällige Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma beheben zu lassen. Mit der Mängelbehebung dürfen auch Firmen beauftragt werden, die bereits in der Liegenschaft gearbeitet haben. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Erfahrungsgemäss dauert es je nach gewähltem Installateur und Arbeitsvolumen mehr oder weniger lang, bis nach erfolgter Auftragserteilung die Mängel tatsächlich behoben werden. Da bis zum vorgegebenen Fristende nicht nur die Kontrolle durchzuführen ist, sondern auch die Mängel behoben werden müssen, ist Folgendes zu beachten: Die Aufwände der Kontrolle und die Mängelbehebungen sind durch den Installationseigentümer zu bezahlen. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen informiert ihre Kunden 6 Monate vor Ablauf der letzten Kontrollperiode schriftlich über die fällige Installationskontrolle. Wohnbauten alle 20 Jahre Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels, Bars) alle 5 Jahre Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten alle 5 Jahre Baustellen, temporäre Installationen und Märkte jährlich Eigentümerwechsel / Handänderung Wohnbauten alle 20 Jahre Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels